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Was ist eigentlich Assistenz?

Assistenz, Pflege, Betreuung...das ist doch alles dasselbe oder nicht?!

Nein, so einfach ist es nicht.


Ein kurzer Exkurs in die Vergangenheit

Bei dem Wort „Behinderung“ denken viele Menschen zuerst an Hilflosigkeit und Bedürftigkeit. In der Vergangenheit wurden Menschen mit Behinderung nicht ernst genommen. Man hatte Angst vor ihnen und vor ihrem Anders-Sein. In Deutschland blicken wir auf eine Vergangenheit zurück, in der Menschen mit Behinderung viel Leid erfahren mussten. Schauen wir hundert Jahre zurück, so war zuerst das preußische „Krüppelfürsorgegesetz“. Kurz darauf wurden Stimmen laut, die sagten, dass das Leben mit einer Behinderung nichts wert sei. In der darauffolgenden Zeit, dem Nationalsozialismus wurden ca. 250 000 Menschen mit Behinderung getötet. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.

Durch Persönliche Assistenz zu einem selbstbestimmten Leben

Zuerst sei gesagt: Assistenten sind Helfer oder Beisteher, sie verwirklichen nicht die Selbstbestimmung des Assistenznehmers. Selbstbestimmung verwirklicht der Assistenznehmer.

Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde vom „Independent Living Movement“ – der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung – in den USA entwickelt. Menschen mit Körperbehinderung schlossen sich zusammen und realisierten mit Zivildienstleistenden, dass sie – als diejenigen die Assistenz benötigen – über die Vorgaben bestimmten. In den 70er Jahren adaptierte Westeuropa die Idee der persönlichen Assistenz.

Die Bewegung führt zu einem Paradigmenwechsel. Die defizitäre Auffassung von Behinderung, die sich am Prinzip der Fürsorge orientierte, wandelt sich zu einem ressourcenorientierten und dynamischen Verständnis von Behinderung, orientiert an Selbstbestimmung und Teilhabe.

Diese Entwicklungen führten dazu, dass heute die Idee der Persönlichen Assistenz in der Rechtsordnung aufgegriffen ist: SGB VIII, SGB XII, SGB IX und UN-BRK.

Inhalte und Ziele der Persönlichen Assistenz

Das zentrale Merkmal ist die Selbstbestimmung. Die Persönliche Assistenz soll dem Assistenznehmer ermöglich das Leben selbstbestimmt und nach eigenen Vorstellungen und Wünschen gestalten und führen zu können. Dabei geht es nicht um Selbstständigkeit, sondern um Selbstbestimmtheit: Also Entscheidungen über das eigene Leben selbst zu treffen und nicht unbedingt darum, die selber (physisch) durchzuführen.

Zur Verwirklichung der Selbstbestimmung beinhaltet das Konzept der Persönlichen Assistenz verschiedene Kompetenzen:


- Personalkompetenz: Bestimmung darüber, wer arbeitet. Der Assistenznehmer sucht die Assistenz selber aus.

- Orts- und Zeitkompetenz: Bestimmung darüber, wann und wo gearbeitet wird.

- Anleitungskompetenz: Bestimmung darüber, was getan wird und wie es getan wird.

- Finanzkompetenz: Bestimmung darüber, wie das Geld, das für die Assistenz zur Verfügung steht, angewendet wird.


In Deutschland kann Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe und das Persönliche Budget abgegolten werden. Jeder mit Anspruch auf Teilhabeleistungen, kann das Persönliche Budget beantragen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung, eine alternative zu Sach- und Dienstleistungen. Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz.


Die persönliche Assistenz setzt nicht unbedingt eine Qualifizierung voraus. Eine persönliche Assistenz hat also in der Regel keine Fachkenntnisse in Bezug auf spezifische Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen.


Die persönliche Assistenz ist also in Abgrenzung zur Taubblinden-Assistenz zu sehen.


Ein Beitrag zum Thema Taubblinden-Assistenz folgt in Kürze.






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